Die vorliegende Studie stellt die in der internationalen Forschungsliteratur zur Argumentweglassung weit verbreitete Annahme, dass objektlosen Varianten der Verben, die Argumentweglassung erlauben, häufig mit semantischen Spezialisierungen – (In-)Definitheit, sortale Spezifikation, implizite Reflexivität und Polarisierung – verbunden sind, in Frage.
In Korpusrecherchen und Fragebogenuntersuchungen geht es vor allem darum zu ermitteln, ob es vor dem Hintergrund einer Polysemie-Hypothese nicht unter Umständen angebrachter wäre, die Weglassungsoption einer von mehreren Verblesarten zuzuordnen, der sie – zumindest was die sortale Einengung des Objekts betrifft – dann keine Interpretationsbesonderheiten im Vergleich mit der Vollvariante hinzufügt. Vielmehr übernimmt sie die sortalen Besonderheiten der jeweiligen Verblesart; die Weglassung wäre somit sortal?semantisch neutral.
Umfangreiche Einzelverbuntersuchungen werden zeigen, dass einzig die Festlegung auf kontextuell gegebene Argumente bei definiter Weglassung als Effekt von lexikalisch bedingter Weglassung analysiert werden kann. Alle anderen beobachtbaren semantischen Besonderheiten impliziter Argumente ergeben sich aus den reichhaltigen Polysemiestrukturen der untersuchten Verben.

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Semantische Spezialisierung vs. Polysemie
Interpretationsbesonderheiten bei Komplementreduktionen lexikalischer Einheiten
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Semantische Spezialisierung vs. Polysemie
Interpretationsbesonderheiten bei Komplementreduktionen lexikalischer Einheiten
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Thema
Sprachwissenschaft1 Einleitung
So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muss sie für fertig erklären, wenn man nach der Zeit und den Umständen das Möglichste getan hat.(Johann Wolfgang von Goethe, Italienische Reise, Caserta, 16. März 1787)
Zahlreiche Verben des Deutschen können – unter gewissen pragmatischen Bedingungen – ihre Komplemente unrealisiert lassen. Dabei zeigen Beispiele wie in (1), dass Komplementweglassung im Deutschen zweifellos durch die Verbwahl beschränkt wird: Während etwa das Verb essen die Weglassung seines Akkusativkomplements problemlos erlaubt, blockiert das (weitestgehend) synonyme Verb verspeisen sie unter sonst gleichen Bedingungen1:
(1)
a.
Peter isst (einen Hamburger). (TvdB)
b.
Peter verspeist *(einen Hamburger). (ebf.)
Deshalb wird die Option, ein Komplement unrealisiert zu lassen, in Standarddarstellungen zum Deutschen an der Valenz des jeweiligen Verbs festgemacht (vgl. Zifonun et al. 1997, Kap. E2.2). Waren weglassbare Komplemente2 für ältere, zumeist monokriterial ausgerichtete Valenzmodelle konzeptuell noch problematisch, stellen sie für neuere, multidimensional ausgerichtete Valenzkonzepte kein Problem mehr dar. In ihnen wird die Möglichkeit der Komplementweglassung auf eine vom Lexikon bereitgestellte reduzierte syntaktische Valenz (R-Valenz) mit einer entsprechend reduzierten syntaktischen Struktur zurückgeführt (vgl. u. a. Jacobs 1993b, 1994b, 2003). Ausführliche Darstellungen zum Thema Valenz allgemein sowie zu den für nachfolgende Untersuchungen bedeutsamen sog. fakultativen Ergänzungen finden sich in Kapitel 2.
Die Tatsache, dass einige Verben Komplementweglassung erlauben und andere nicht, wird traditionell als lexikalische Idiosynkrasie analysiert (vgl. Glass 2014: 121). Allerdings zeigt sich, dass die Möglichkeit, Komplemente von Verben unrealisiert zu lassen, stärker variiert als nach gängigen Theorien zu erwarten wäre. So können z. B. in Aufforderungssätzen und Sätzen mit nicht episodischer (etwa generischer) Interpretation häufig Komplemente weggelassen werden, die in normalen Deklarativsätzen, wie sie üblicherweise zur Diagnose von (Nicht-)Weglassbarkeit herangezogen werden, nicht fehlen dürfen3 (vgl. Jacobs 2011: 2), vgl. hierzu exemplarisch die Beispiele in (2):
(2)
a.
Zeig mal (das Foto)! (ebd. 5)
a′.
Sie zeigt *(das Foto). (ebd.)
b.
Sie versteht es, (jemanden) zu überreden. (ebd.)
b′.
Sie hat gestern versucht, ??(jemanden) zu überreden. (ebd.)
Für die nachfolgenden Überlegungen spielen solche konstruktionsbasierten Weglassungen, die in Kapitel 1.4 zur Abgrenzung noch näher beschrieben werden, keine Rolle. Betrachtet werden ausschließlich lexikalisch lizensierte Weglassungen, bei denen Komplementweglassung mit der Verbwahl zusammenhängt.
Argumentweglassung lässt sich nicht nur danach kategorisieren, inwieweit ein bestimmtes Verb oder eine spezifische grammatische Konstruktion vorliegen muss, um Komplementweglassung zu erlauben. Es ist auch eine Kategorisierung nach der Interpretation, die das weggelassene Argument erhält, möglich4. So führt die (syntaktische) Weglassung eines Komplements keineswegs dazu, dass „die entsprechende Entität […] auch semantisch aus dem Blickfeld verschwindet“ (Engelberg 2003: 61). Vielmehr „bleibt das entsprechende semantische Argument in der Bedeutung des Satzes in einer unterspezifizierten Form präsent“ (Jacobs 2011: 7). Die Art, wie ein solches implizites Argument interpretiert werden muss, hängt einerseits von der Verwendungssituation ab; andererseits unterliegt die Interpretation impliziter Argumente auch grammatischen Restriktionen. Seit geraumer Zeit werden implizite Argumente in der internationalen Forschungsliteratur zur Argumentweglassung z. B. in sog. indefinite und definite (vgl. u. a. Fillmore 1971b, 1986) unterteilt. Bei Verben mit definit impliziten Argumenten muss das weggelassene Argument den Diskursteilnehmern bekannt sein, es muss also vorerwähnt oder aus dem unmittelbaren (Diskurs-) Kontext herleitbar sein (vgl. Ruppenhofer 2004: 403). Intransitives einwilligen ist z. B. nur so zu verstehen, „daß es etwas über den Kontext Identifizierbares gibt, in das jemand einwilligt“ (Engelberg 1997: 11). Ausbleibende Identifizierbarkeit führt dagegen zu einer Minderung der Akzeptabilität in entsprechenden Kontexten5, vgl. (3):
(3)
a.
Es klopft an der Tür und ein Kunde tritt ein. Erich möchte das Beratungsgespräch zunächst lieber seinem Kollegen zuschieben, willigt dann aber ein. (TvdB)
b.
Es klopft an der Tür und ein Kunde tritt ein. *Nach kurzem Zögern willigt Erich ein. (ebf.)
Bei Verben mit indefinit impliziten Argumenten dagegen muss das, was weggelassen wird, nicht aus dem Diskurskontext herleitbar sein. In diesem Sinne kann intransitives lesen in (4) verwendet und verstanden werden, ohne dass aus dem Kontext zu identifizieren ist, was gelesen wird:
(4)
Eva drückt die Ohrstöpsel tiefer in die Ohren und liest. (TvdB)
Die Unterscheidung zwischen definiten und indefiniten Weglassungen wird in der Literatur zunehmend kritisch betrachtet. Mit Blick auf Beispiele wie in (5) wird darauf hingewiesen, dass vor allem die Beschreibung indefinit impliziter Argumente in gewisser Weise vereinfacht ist (vgl. Engelberg 2002: 401). Entsprechende Beispiele zeigen, dass Verben wie lesen „weder fordern noch verbieten, daß ihr Referent bereits in den Diskurs eingeführt worden ist“ (Jacobs 1994b: 298). Während z. B. in (4) das, was von Eva gelesen wird, im Kontext nicht näher spezifiziert wird, ist in (5) das, was Eva liest – nämlich ein Buch – aus dem Kontext direkt herleitbar:
(5)
Eva drückt die Ohrstöpsel tiefer in die Ohren, schlägt ihr Buch auf und liest. (ebf.)
Die intransitive Variante von lesen erlaubt somit offensichtlich definite und indefinite Lesarten, weshalb das implizite Argument in der Literatur auch als definitheitsneutral6 bezeichnet wird (vgl. Dentler 1990; Jacobs 1994b).
Weitere Parameter, nach denen implizite Argumente lexikalisch beschrieben werden können, illustrieren die nachfolgenden Beispiele (vgl. auch Jacobs 1993b, 1994b, 2003; Engelberg 1997):
(6)
a.
Als es an der Tür klingelt, steht Renate auf und öffn...
Inhaltsverzeichnis
- Title Page
- Copyright
- Contents
- Open-Access-Transformation in der Linguistik
- 1 Einleitung
- 2 Lexikalische Repräsentation von Valenz
- 3 Mehrdeutigkeiten sprachlicher Ausdrücke
- 4 Lesartendifferenzierung
- 5 Semantische Spezialisierungen impliziter Argumente
- 6 (In-)Definitheit impliziter Argumente
- 7 Schlussbetrachtung
- 8 Appendix
- 10 Belegverzeichnis
- Register
Häufig gestellte Fragen
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