Der Renten-Ratgeber
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Der Renten-Ratgeber

FĂŒr einen sorgenfreien Lebensabend

Hans-Peter Wolff

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  1. 47 pages
  2. German
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Der Renten-Ratgeber

FĂŒr einen sorgenfreien Lebensabend

Hans-Peter Wolff

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À propos de ce livre

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie einen guten Überblick ĂŒber die Rentenarten und deren Voraussetzungen. Er geht darĂŒber hinaus auf die betriebliche Altersvorsorge und Riester ein. Es werden zusĂ€tzliche Wege vorgestellt, ein auskömmliches Einkommen im Alter zu haben. Das Thema Rente und Finanzamt wird nicht ausgelassen. Es werden mehrere Wege vorgestellt, die AbschlĂ€ge bei vorzeitiger Rente zu reduzieren.

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Informations

Éditeur
Books on Demand
Année
2019
ISBN
9783750407787
Édition
1

Wie erreiche ich eine ausreichende Rente?

Jeder Monat zÀhlt

Neben dem Verdienst ist die Anzahl der Monate entscheidend. FĂŒr die Rente sind nicht nur die letzten Jahre entscheidend, sondern ist ein Spiegelbild des gesamten Lebens. Ich werde Ihnen in diesem Kapitel aufzeigen, wo Sie auch eigene Beitragsleistung Monate gutgeschrieben werden.

Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berĂŒcksichtigt:
  • Wartezeit: Um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, mĂŒssen Sie fĂŒr eine bestimmte Zeit BeitrĂ€ge gezahlt haben. Die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, betrĂ€gt je nach Rentenart 5, 35 oder 45 Jahre. Bei der Wartezeit von fĂŒnf Jahren werden neben Pflicht- und freiwilligen BeitrĂ€gen auch Zeiten der Kindererziehung und Ersatzzeiten berĂŒcksichtigt. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden zusĂ€tzlich Anrechnungs- und BerĂŒcksichtigungszeiten angerechnet. Ein Kind bringt 10 Jahre BerĂŒcksichtigungszeit. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden PflichtbeitrĂ€ge, Zeiten mit geringfĂŒgiger BeschĂ€ftigung, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr, Wehr- und Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst und nicht erwerbsmĂ€ĂŸige Pflege angerechnet. Übergangsgeld und Leistungen bei Krankheit zĂ€hlen mit. Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige BeitrĂ€ge nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kindererziehungszeit: Wenn Sie ein Kind erziehen, weiß Ihr RentenversicherungstrĂ€ger davon zunĂ€chst nichts. Hier mĂŒssen Sie sich melden. FĂŒr Geburten bis 1991 erhalten Sie neuerdings 2,5 Jahre und fĂŒr Geburten danach 3 Jahre das Durchschnittsentgelt gutgeschrieben. Dies gibt es zusĂ€tzlich zu Ihren eigenen BeitrĂ€gen! Entscheiden Sie, ob die Mutter oder der Vater diese Zeit gutgeschrieben bekommt.
  • Beitragszeiten: Hier fĂŒhrt Ihr Arbeitgeber die PflichtbeitrĂ€ge ab oder Sie zahlen als selbststĂ€ndiger Handwerker Ihre BeitrĂ€ge.
  • Anrechnungszeit: Sie gehört zwar zu den beitragsfreien Zeiten. Können aber fĂŒr die spĂ€tere Rente zĂ€hlen. Dazu zĂ€hlen ArbeitsunfĂ€higkeit, Krankheit und Rehabilitation
    (Nachweise gibt es von der Krankenkasse), Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, Arbeitslosigkeit außerhalb der Sperrfrist, Hartz IV ab 2011, Schule ab 17. Lebensjahr und Studium bis zum 25. Lebensjahr.
Als BerufsanfĂ€nger erhalten Sie einen Bonus fĂŒr Ihre Berufsausbildung. Ihre BeitrĂ€ge werden auf 75 % des Durchschnittsentgeltes angehoben.

Lassen Sie sich in der geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigung nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien. Diese kostet Sie nur 3,6 %, Sie genießen aber alle Vorteile.

Wenn Sie zwischen 450,01 und 1.350 € verdienen, entrichten Sie nicht den vollen halben Beitragsanteil. Verzichten Sie auf die Gleitzonenberechnung in der Rentenversicherung. D.h. Sie zahlen den halben Beitrag.

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit PflichtbeitrÀge entrichtet haben, dann werden Ihnen 80 % des Durchschnittsentgeltes gutgeschrieben.

Seit 2011 werden Zeiten des ALG II oder Hartz IV nicht mehr versichert.

Wenn Sie freiwilligen Wehrdienst leisten, werden Ihnen 60 % des Durchschnittsentgeltes gutgeschrieben.

Beim Bundesfreiwilligendienst zahlt der Arbeitgeber alleine die BeitrÀge.

BeitrÀge in der DDR und in den neuen BundeslÀndern werden erst auf West-Niveau angehoben und dann Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Wenn Sie nicht erwerbsmĂ€ĂŸig pflegen, zahlt die Pflegekasse die BeitrĂ€ge fĂŒr die Rentenversicherung. Der Aufwand muss seit 2017 mindestens 10 Stunden wöchentlich an zwei Tagen erfolgen. Im Pflegegrad 2 können Sie bei einem Jahr Pflege zwischen 5,82 und 8,31 € mehr Rente pro Monat rechnen. Je nachdem, ob Sie Kombinations- und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 3 sind es zwischen 9,26 € und 13,23 € pro Monat. Im Pflegegrad 4 zwischen 15,08 € und 21,54 € pro Monat mehr Rente. Im Pflegegrad können Sie zwischen 21,54 € und 30,78 € erwarten und dass ohne eigene Beitragsleistung.

Sie können auch freiwillige BeitrĂ€ge in der Rentenversicherung leisten, wenn Sie nicht pflichtversichert sind. Wenn Sie den Mindestbeitrag von ca. 80 € monatlich zahlen, steigt Ihre Rente um ca. 5 €.

SĂ€ulen der Rente

Alle Kapitel vorher haben nur ein Ziel, im Alter genĂŒgend Kapital bzw. eine ausreichende Rente zu erhalten. Denken Sie daran: Sie haben im Rentenalter 30 Tage Zeit, Geld auszugeben.

Bauen Sie Ihre Altersversorgung auf mehreren SĂ€ulen auf:

Gesetzliche Rentenversicherung

Die erste SĂ€ule Ihrer Altersversorgung.
Pflichtig in der GRV sind Angestellte und Arbeiter. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen den Beitrag 2019 von 18,6 % je zur HĂ€lfte bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro in den alten BundeslĂ€ndern, 6.150 Euro in den neuen BundeslĂ€ndern. Das darĂŒber liegende Brutto bleibt beitragsfrei. Sie erwerben dafĂŒr aber auch keine RentenansprĂŒche!
Wenn Sie ab Juli 2019 in der Gleitzone von 450,01 € bis 1.300 € verdienen, dann zahlen Sie zwar weniger BeitrĂ€ge, aber fĂŒr die Rentenversicherung zĂ€hlt das volle Entgelt. Bis zu diesem Datum zahlten Sie im Bereich von 450,01 € bis 850 € zwar weniger BeitrĂ€ge, aber es wurde das geringere Brutto fĂŒr die Rentenversicherung gemeldet.
Freiberufler wie Ärzte, RechtsanwĂ€lte, Steuerberater und Architekten können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und sind dann in berufsstĂ€ndischen Versorgungswerken versichert.
Beamte sind nicht pflichtig. Sie erhalten spÀter eine Versorgung.
SelbststÀndige werden in einem eigenen Kapitel behandelt.
Wichtig: Lassen Sie sich den Versicherungsverlauf zusenden. Bei fehlenden Zeiten widersprechen Sie diesem. KlĂ€ren Sie fehlende Zeiten, warten Sie damit nicht bis zum Rentenantrag. Dann lassen sich viele Unterlagen nicht mehr besorgen. Sind die Schul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr darin enthalten? Zeiten des Arbeitslosengeldes I sollten im Versicherungsverlauf enthalten sein, sonst bitte bei der Leistungsabteilung der Agentur fĂŒr Arbeit nachfragen.
Sind alle BeschĂ€ftigungszeiten enthalten? Sonst fordern Sie die Nachweise ĂŒber gemeldete TatbestĂ€nde von den jeweiligen Arbeitgebern an.

Zusatzversorgung

Zahlt der Arbeitgeber fĂŒr Sie in eine Zusatzversorgung? Fragen Sie ihn, wenn es eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder nach einem Tarif bezahlt wird, der an öffentliche Tarife angelehnt ist. Auch Minijobber haben Anspruch auf eine Mitgliedschaft.

Betriebliche A...

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