Renten in der SteuererklÀrung
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Renten in der SteuererklÀrung

Korrekt gemacht und Geld gespart

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Rentenbesteuerung - Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen?Seit 2005 gelten fĂŒr Renten neue Steuerregeln. Eine Rentensteuer wie hĂ€ufig zu lesen ist, wurde durch das "AlterseinkĂŒnftegesetz" aber nicht eingefĂŒhrt. Ob Sie als Rentner eine SteuererklĂ€rung abgeben und Steuern zahlen mĂŒssen, hĂ€ngt vor allem davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente oder Renten ist.Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen?Die Höhe der Rente ist bei der Rentenbesteuerung allein nicht ausschlaggebend, denn Renten werden höchst unterschiedlich besteuert.Beispiele unterschiedlich besteuerter Renten sind folgende: - Steuerfreie Renten: Renten, die in vollem Umfang steuerfrei sind, wie zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.- Nachgelagert besteuerte Renten: Renten, die in voller Höhe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien oder steuerlich geförderten BeitrĂ€gen beruhen. Davon betroffen sein können Betriebsrenten oder Riester-Renten.- Nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Renten: Dazu gehören viele Renten aus privaten Versicherungen und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (z.B. VBL-Renten) sowie Betriebsrenten aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse.- RuhegehĂ€lter von internationalen Organisationen- Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung- Renten, die im Rahmen einer Übergangsregelung nachgelagert besteuert werden, etwa Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten RĂŒrup-Rente (Basisrente).Die VersicherungstrĂ€ger melden jĂ€hrlich der Finanzverwaltung in einer Rentenbezugsmitteilung die Höhe der an Sie ausgezahlten Rente(n). Sie machen Angaben zu Ihren Renten in der Anlage R der SteuererklĂ€rung. Daraus errechnet dann das Finanzamt die Höhe Ihrer steuerpflichtigen EinkĂŒnfte.Fehler zu Ihren Ungunsten sind dabei nicht ausgeschlossen! In unserem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten mĂŒssen und wie Sie die Anlage R richtig ausfĂŒllen.Grundfreibetrag & Rentenfreibetrag korrekt berechnen und berĂŒcksichtigenÜbersteigt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente (Jahresbruttorente) zusammen mit weiteren steuerpflichtigen EinkĂŒnften den Grundfreibetrag von 9.408 Euro pro Jahr (Grundfreibetrag 2020 fĂŒr Alleinstehende) sind Sie als Rentner grundsĂ€tzlich dazu verpflichtet eine SteuererklĂ€rung abzugeben. Ehepartner haben 2020 entsprechend den doppelten Grundfreibetrag von 18.816 Euro.Der Rentenfreibetrag dagegen ist kein pauschaler Betrag der fĂŒr alle gilt, sondern wird relativ zur eigenen Rente berechnet. FĂŒr Rentner die 2019 in Rente gingen, betrĂ€gt der Rentenfreibetrag 22% der Rente. Geht man im Jahr 2020 in Rente, sinkt der Rentenfreibetrag auf 20% usw. bis zum Jahr 2040. Ab dem Jahr 2040 werden 100% der Rente versteuert und der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend auf 0%.Der einmal zum Rentenbeginn ermittelte Rentenfreibetrag (in Euro) auf Basis der ersten bezogenen Jahresbruttorente bleibt in den Folgejahren unverĂ€ndert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.Aufgrund der jĂ€hrlichen Rentenerhöhung kann es somit auch in spĂ€teren Jahren dazu kommen, dass Sie ĂŒber den Grundfreibetrag rutschen und dann eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen.Sich im Vorfeld richtig zu informieren und einen Überblick ĂŒber alle FreibetrĂ€ge und Kosten zu haben, die man als Rentner von der Steuer absetzen kann, liegt deshalb im eigenen Interesse. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.

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Informations

Renten in der SteuererklÀrung - Korrekt gemacht und Geld gespart
EinfĂŒhrung
Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema »AusfĂŒllen der SteuererklĂ€rung« leider noch nicht vorbei. Denn AltersbezĂŒge sind nicht steuerfrei und deshalb mĂŒssen PensionĂ€re und auch viele Rentner weiterhin jĂ€hrlich eine SteuererklĂ€rung abgeben.
AltersbezĂŒge behandelt das Finanzamt unterschiedlich
Steuerlich gibt es im Wesentlichen zwei Arten von AltersbezĂŒgen: Renten und Pensionen.
  • Pensionen sind in voller Höhe steuerpflichtig als (nachtrĂ€gliche) Einnahmen aus nichtselbststĂ€ndiger Arbeit (§ 19 Abs. 2 EStG). Dieses Ruhegehalt wird weiterhin in der Anlage N eingetragen. Pensionen erhalten vor allem Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand bzw. deren Witwen und Waisen. Aber auch Betriebsrenten aus einer Pensionszusage oder UnterstĂŒtzungskasse, die ehemalige Angestellte von ihrem frĂŒheren Arbeitgeber erhalten, werden steuerlich wie Pensionen behandelt.
  • Renten dagegen sind als sonstige EinkĂŒnfte gemĂ€ĂŸ § 22 EStG meist nur mit einem bestimmten Anteil steuerpflichtig und werden in der Anlage R eingetragen. Dazu zĂ€hlen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst und Renten aus privaten Versicherungen und aus der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds).
Oft ist die SteuererklĂ€rung im Ruhestand sogar umfangreicher als wĂ€hrend der aktiven BerufstĂ€tigkeit. Denn neben Rente und/oder Pension haben viele noch andere steuerpflichtige EinkĂŒnfte, etwa aus einer vermieteten Eigentumswohnung, einer selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit oder nichtselbststĂ€ndigen BeschĂ€ftigung. Das Finanzamt kennt hier kein Pardon und fĂŒr RuhestĂ€ndler bei der Ermittlung dieser EinkĂŒnfte auch keine steuerlichen Besonderheiten. Einzige Steuererleichterung fĂŒr Senioren ist der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.
Auch die Regeln zu den steuerlich abzugsfĂ€higen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind im Ruhestand weiterhin gĂŒltig.
1 Renten werden unterschiedlich hoch besteuert
1.1 Überblick
Renten zĂ€hlen grundsĂ€tzlich zu den sonstigen EinkĂŒnften gemĂ€ĂŸ § 22 EStG. Das heißt aber nicht, dass alle Renten gleich besteuert werden. Vielmehr ist fĂŒr RentenempfĂ€nger die entscheidende Frage: Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente? Denn steuerlich gesehen gibt es verschiedene Gruppen von Renten:
  • Renten, die nachgelagert besteuert werden, so zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier bestimmt das Jahr des Rentenbeginns ĂŒber den sogenannten Besteuerungsanteil der Rente;
  • nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Renten, wie Renten aus privaten Versicherungen oder Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst;
  • Renten, die in voller Höhe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien bzw. steuerlich geförderten BeitrĂ€gen beruhen. Davon betroffen sein können Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge oder eine Riester-Rente;
  • Renten, die in voller Höhe steuerfrei sind, wie die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
In diesem Beitrag lesen Sie hĂ€ufig, dass ein bestimmter Teil der Rente »steuerpflichtig« ist oder »besteuert« wird. Das bedeutet aber noch nicht, dass Sie als RentenempfĂ€nger auch tatsĂ€chlich Steuern auf Ihre Rente zahlen mĂŒssen. Sondern gibt Ihnen Auskunft darĂŒber, welcher Teil der Rente in die Berechnung des maßgeblichen zu versteuernden Einkommens eingeht. Allein dieser Wert entscheidet letztlich darĂŒber, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen mĂŒssen.
GrundsÀtzlich sind auch Renten aus dem Ausland steuerpflichtig. Ob die Rente wie eine vergleichbare Rente eines deutschen VersorgungstrÀgers steuerpflichtig...

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