Betriebliches Eingliederungsmanagement in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen

am Beispiel der Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis

Julien Alexandre Volk, Hochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung, Hochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung

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Betriebliches Eingliederungsmanagement in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen

am Beispiel der Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis

Julien Alexandre Volk, Hochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung, Hochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung

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Kleine und mittlere Kommunalverwaltungen werden aufgrund ihrer BeschĂ€ftigungsstruktur durch Langzeiterkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist es, u. a. hemmende und fördernde Faktoren eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements explizit fĂŒr diese Behördendimensionen zu analysieren. Mittels sozialempirischer Untersuchung wird anhand der Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis der Bedarf sowie Chancen und Schwierigkeiten bei einer Implementierung des BEM in kleinen und mittleren Verwaltungen aufgezeigt. Unter BerĂŒcksichtigung der rechtswissenschaftlichen Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden die theoretischen Grundlagen und der Verfahrensablauf dargestellt.DarĂŒber hinaus umfasst diese wissenschaftliche Arbeit eine Orientierungshilfe zur erfolgreichen Ein- und DurchfĂŒhrung des Eingliederungsprozesses, speziell fĂŒr kleine und mittlere öffentliche Arbeitgeber, sowie Interessenvertretungen.

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Informations

Éditeur
Books on Demand
Année
2015
ISBN
9783738669930
Édition
1
Sujet
Jura

B) Angewandte Wissenschaft – Das BEM in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen –

Wie im theoretischen Kontext aufgezeigt, verpflichtet § 84 Abs. 2 SGB IX alle Arbeitgeber unabhĂ€ngig der Rechtsform und BeschĂ€ftigungsstruktur, langzeiterkrankten Mitarbeitern ein BEM anzubieten. Die Auffassung des BAG, dass dieses die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit einer krankheitsbedingten KĂŒndigung konkretisiert, erhöht die Beweis-und Darlegungspflicht der AG und stĂ€rkt die rechtliche Position der AN. Weniger umfassend sind die rechtlichen Auswirkungen innerhalb kleiner BeschĂ€ftigungsstrukturen, jedoch gilt unabhĂ€ngig des KĂŒndigungsschutzes die Verpflichtung langzeiterkrankten BeschĂ€ftigten ein BEM anzubieten.
Der angewandte Teil dieser Arbeit widmet sich dem wissenschaftlichen Defizit eines BEM in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen. Unter sozialempirischer Betrachtung werden die Voraussetzungen eines BEM in diesen Strukturen analysiert. Zu Beginn wird definiert, was unter kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen im engeren Sinne dieser Ausarbeitung verstanden wird und welche Merkmale als auch Herausforderungen diese aufweisen. Die praxisorientierte Ausrichtung erfolgt exemplarisch anhand der Gemeinden im N-O-K. Durch Aufzeigen des Implementierungsstandes wird ermittelt, wie die gesetzliche Verpflichtung bislang umgesetzt wird. Hieran knĂŒpft die Untersuchung einer generellen Notwendigkeit des Instruments, losgelöst von der gesetzlichen Verpflichtung, in kleinen und mittleren Behördendimensionen an. Nach erfolgter Situationsanalyse werden die hemmenden sowie fördernden Faktoren fĂŒr eine EinfĂŒhrung des BEM aufgezeigt.
Anschließend folgt die Darlegung eines Implementierungskonzepts, wobei aufgezeigt wird, wie eine erfolgreiche EinfĂŒhrung verlaufen kann und welche Maßnahmen sich fĂŒr einen Eingliederungsprozess anbieten. Der praxisorientierte Teil mĂŒndet in einer AbwĂ€gung der erlangten Erkenntnisse zur Ein- und DurchfĂŒhrung eines BEM in kleinen sowie mittleren Kommunalverwaltungen und gibt einen systemischen Ausblick.

5. Begriffsbestimmung und Merkmale kleiner und mittlerer Kommunalverwaltungen

5.1. Begriffsbestimmung

Gemeinden, als Grundlage und Glied des demokratischen Staates, sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und besitzen damit RechtsfĂ€higkeit.157 Die verfassungsrechtliche Konstitution der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und Art. 71 Abs. 1 Verfassung des Landes Baden-WĂŒrttemberg (LV), der sogenannten „Garantienorm der kommunalen Selbstverwaltung“, gewĂ€hrleistet diesen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze und in eigener Verantwortung zu regeln.158 Auch den GemeindeverbĂ€nden wird das Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingerĂ€umt, nachfolgende AusfĂŒhrungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Gemeindeverwaltungen.159
Merkmale der gemeindlichen ZustĂ€ndigkeit sind die sogenannten Gemeindehoheiten, wie die Personal- oder Organisationshoheit.160 Zur Organisationshoheit gehört primĂ€r das Recht, Verwaltungsorgane eigenstĂ€ndig zu bilden und die Kompetenz, eine innere Gemeindeorganisation selbststĂ€ndig auszugestalten. Kennzeichnend fĂŒr die Personalhoheit ist das Recht, Beamte und Angestellte zur ordnungsgemĂ€ĂŸen Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben zu bestimmen.161 Den Kommunalverwaltungen obliegen im Rahmen der allgemeinen FĂŒrsorgepflicht, Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenĂŒber den AN.162 Hauptverantwortliche sind, gemĂ€ĂŸ der Gemeindeordnung fĂŒr Baden-WĂŒrttemberg, der
Gemeinderat als Hauptorgan und der BĂŒrgermeister als dessen Vorsitzender sowie Leiter der Gemeindeverwaltung.163
Im Folgenden werden Kommunalverwaltungen mit bis zu 50 Mitarbeitern,164 als kleine Verwaltungen bezeichnet. Behörden die eine BeschÀftigungsstruktur von 51 bis 300 Mitarbeiter aufweisen, werden als mittlere Kommunalverwaltungen tituliert.

5.2. Merkmale

Von ĂŒber 112.000 BeschĂ€ftigten in kreisangehörigen Gemeindeverwaltungen des Landes Baden-WĂŒrttemberg sind etwa 57 % in Kommunalverwaltungen mit einer BehördengrĂ¶ĂŸe von weniger als 300 Mitarbeitern tĂ€tig.165 Damit bilden diese das grĂ¶ĂŸte Ressort, der BeschĂ€ftigten im öffentlichen Dienst, innerhalb baden-wĂŒrttembergischer Kommunalverwaltungen.
Im Unterschied zur Privatwirtschaft weisen Kommunen eine große Bandbreite von Produkten auf, deren Erbringung gesetzlich legitimiert ist. Entscheidungen der Legislative sind umzusetzen und bilden einen festen Aufgabenkatalog, weshalb die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, bezĂŒglich ihrer Handlungen und Aufgaben, an Recht und Ordnung gebunden sind.
Kommunalverwaltungen sind gemĂ€ĂŸ der Organisationsdefinition von Kieser und Walgenbach „soziale Gebilde, die dauerhaft ein Ziel verfolgen und eine formale Struktur aufweisen, mit deren Hilfe die AktivitĂ€ten der Mitglieder auf das verfolgte Ziel ausgerichtet werden“.166 Kleine und mittlere Kommunen weisen spezifische organisatorische und strukturelle Merkmale auf. So ist die Anzahl der Organisationseinheiten und der Stellen, welche unmittelbar
einer Instanz untergeordnet sind, ĂŒberschaubar. Im Normalfall weisen diese BehördengrĂ¶ĂŸen drei bis zehn Fachbereiche auf, weshalb sich unterhalb der BĂŒrgermeister teilweise nur noch eine Hierarchieebene befindet. Dabei variiert die Anzahl der Mitarbeiter von unter 10 bis zu 300. BeschĂ€ftigte in diesen Verwaltungsstrukturen sind fĂŒr eine Vielzahl von Aufgaben zustĂ€ndig und befassen sich mit mehreren Aufgabengebieten. Überschneidungen der TĂ€tigkeitsbereiche erfordern von den Mitarbeitern nicht nur spezifische sondern auch generalistische Kenntnisse.167
Weiteres Merkmal dieser Behördenstrukturen ist eine geringe AnonymitĂ€t, da die Mitarbeiter einander kennen und dadurch, gerade in kleinen Verwaltungen, eine familiĂ€re Situation entsteht. Dies wirkt sich unmittelbar auf die interne Kommunikation sowie die ArbeitsablĂ€ufe aus. Bedingt durch flache Kommunikationsstrukturen ist ein transparenteres, schnelleres und flexibleres Handeln möglich.168 Interne Kooperation erfolgt dabei, vor allem im Bereich des BEM, oftmals nur informell, punktuell und unstrukturiert.169 ZustĂ€ndigkeiten von Eingliederungsprozessen liegen vornehmlich im Personalbereich oder beim BĂŒrgermeister.170
Einhergehend mit einer höheren FlexibilitĂ€t, ist der geringe Bedarf an formaler Koordination. Kleine und mittlere Verwaltungsstrukturen verfĂŒgen ĂŒber ein hohes Maß an Anpassungs- und InnovationsfĂ€higkeit. Entscheidungen und Implementierung von Planungsprozessen sowie OrganisationsverĂ€nderungen erfolgen unkomplizierter und zĂŒgiger als in grĂ¶ĂŸeren Verwaltungseinrichtungen. Geringe BeschĂ€ftigungsstrukturen können allerdings auch hinderlich
sein, da Aufgaben die ĂŒber das TagesgeschĂ€ft hinaus gehen, kaum bewĂ€ltigt werden.171
Öffentliche Verwaltungen sehen sich zunehmend den VerĂ€nderungen in der Gesellschaft und Arbeitswelt ausgesetzt, welche nachfolgend unter 6.2., anhand der Gemeinden des N-O-K, praxisorientiert aufgezeigt werden.

6. Forschungsfeld Neckar-Odenwald-Kreis

6.1. Daten und Fakten

Der nördlich in Baden-WĂŒrttemberg gelegene Landkreis Neckar-Odenwald liegt im Ă€ußersten Nordosten des Regierungsbezirks Karlsruhe. Die Landkreise Rhein-Neckar, Heilbronn, Hohenlohe, Main-Tauber sowie die BundeslĂ€nder Hessen und Bayern bilden dessen Angrenzer. Er erstreckt sich auf eine FlĂ€che von 1.126,28 km2 bei 141.847 Einwohnern in 27 kreisangehörigen Gemeinden und weist eine approximative Bevölkerungsdichte von 126 Einwohner/km2 auf.172 FlĂ€chenmĂ€ĂŸig liegt er damit im oberen Drittel der Landkreise. Bezogen auf die Einwohnerzahl gehört er jedoch den fĂŒnf kleinsten im Bundesland an. Angaben des Landesentwicklungsplans von 2002 spiegeln diese Bevölkerungs- und Strukturdichte wider. Er ist einer von fĂŒnf Landkreisen, welche der Raumkategorie „lĂ€ndlich geprĂ€gt im engeren Sinne“ zugeordnet wird.173
Im Gesamten sind derzeit ca. 1.400 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen des N-O-K tĂ€tig. Die Stadtverwaltung Mosbach, als einzige Große Kreisstadt des Landkreises, beschĂ€ftigt in etwa 280 Mitarbeiter und bildet damit die grĂ¶ĂŸte Gemeindeverwaltung im Kreis.174 Demnach handelt es sich bei allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises um kleine und mittlere öffentliche Arbeitgeberstrukturen, da keine ĂŒber 300 BeschĂ€ftigte aufweist.
Abbildung 6: "Geographische Karte des Neckar-Odenwald-Kreis" von der InternetprÀsenz des Landratsamtes des N-O-K175
Mit einer Onlineumfrage werden die strukturellen Merkmale und der Umsetzungsstand eines BEM in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen, anhand der Gemeinden des N-O-K, exemplarisch erforscht. Erhebungsinstrument ist ein Fragebogen mit vorgegebenen und teilweise freien Antwortmöglichkeiten, sowie verschiedene Likert-Skalen, die eine ordinale Skalierung der Antworten ermöglichen. Die Erhebung der BeschĂ€ftigtenzahl in den einzelnen Gemeindeverwaltungen ergibt, dass alle BehördengrĂ¶ĂŸen der kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen vertreten sind (siehe Abb. 7).
bbildung 7: Umfrage "BeschÀftigtenanzahl der Kommunalverwaltungen des N-O-K"
Mit etwa 58 % der befragten Gemeinden sind kleine Kommunalverwaltungen dabei am hÀufigsten vertreten. Im Umkehrschluss sind mittlere Kommunalverwaltungen, deren BeschÀftigtenzahlen zwischen 51 und 300 variieren, mit 42 % vertreten.
In Anbetracht der strukturellen Voraussetzungen der Gemeinden im N-O-K, bietet dieser ideale Forschungsbedingungen, bezĂŒglich der Umsetzung des BEM in kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen. DarĂŒber hinaus stellt der demographische Wandel eine ĂŒberdurchschnittliche Herausforderung fĂŒr den Kreis dar. Neben dem Landkreis Freudenstadt verzeichnete der N-O-K den höchsten BevölkerungsrĂŒckgang im Jahr 2011.176
Von 27 befragten Kommunalverwaltungen haben 26 an der Umfrag...

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