Haus- und GrundstĂŒcksgemeinschaften
MieteinkĂŒnfte richtig versteuern
- 35 pages
- German
- ePUB (adapté aux mobiles)
- Disponible sur iOS et Android
Haus- und GrundstĂŒcksgemeinschaften
MieteinkĂŒnfte richtig versteuern
Ă propos de ce livre
Gehört Ihnen eine Immobilie, egal, ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, nicht allein, dann sind Sie MiteigentĂŒmer. In diesem Fall mĂŒssen Sie gemeinsam mit den anderen MiteigentĂŒmern eine FeststellungserklĂ€rung abgeben. Diese bildet die Basis fĂŒr Ihre persönliche Einkommensteuer.In dem Beitrag beantworten wir u. a. folgende Fragen: - Was unterscheidet MiteigentĂŒmer von AlleineigentĂŒmern?- Wann muss die vermietende GrundstĂŒcksgemeinschaft eine eigene SteuererklĂ€rung abgeben?- Was ist zu beachten, wenn Sie an Angehörige vermieten?- Was gilt bei gemischt genutzten Immobilien?- Wie werden die Formulare fĂŒr die SteuererklĂ€rung ausgefĂŒllt (Vordruck ESt 1 B, FB, FE1 etc.)?- Wie wird die Immobilie in der persönlichen EinkommensteuererklĂ€rung der einzelnen MiteigentĂŒmer berĂŒcksichtigt?Als besonderen Service bieten wir Ihnen als Praxisbeispiel die SteuererklĂ€rung einer GrundstĂŒcksgemeinschaft, der ein vermietetes Zweifamilienhaus gehört. Die Formulare fĂŒr die SteuererklĂ€rung haben wir anhand der Beispielsdaten ausgefĂŒllt.Dieser Beitrag beschĂ€ftigt sich nicht mit Immobilienfonds. Ihnen teilt die Fondsverwaltung den auf sie entfallenden Einkunftsanteil mit, den sie dann in ihrer persönlichen SteuererklĂ€rung ansetzen.
Foire aux questions
Informations
- Mehrere Personen bebauen gemeinsam ein GrundstĂŒck oder erwerben gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung (z.B. Ehepartner, Eltern und ihre Kinder, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
- Ein Teil des Grundbesitzes wird auf andere Personen ĂŒbertragen (z.B. Eltern schenken ihrem Kind einen Anteil an ihrem Haus).
- Mehrere Personen erben gemeinsam Grundbesitz (Erbengemeinschaft).
- Wer sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, wird hĂ€ufig Mitglied einer GrundstĂŒcksgemeinschaft.
- die BruchteilsgemeinschaftHier hat jede beteiligte Person eine gleichartige Mitberechtigung an dem GrundstĂŒck. Ansonsten liegt kein gemeinsamer Zweck vor und jeder Beteiligte kann ĂŒber seinen Anteil am GrundstĂŒck frei verfĂŒgen.
- die GesamthandsgemeinschaftDas Gesamthandseigentum umfasst ein Vermögen, das allen Beteiligten gemeinsam gehört und einem gemeinsamen Zweck dient. Der einzelne Beteiligte kann ĂŒber seinen Anteil nicht frei verfĂŒgen. Typische Gesamthandsgemeinschaften sind Erbengemeinschaften vor der Auseinandersetzung und Gesellschaften des bĂŒrgerlichen Rechts.
- Erster Schritt: Die Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt (Feststellungsverfahren).
- Zweiter Schritt: Die Ergebnisse aus dem Feststel...