Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer fĂŒr die Grundausbildung
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer fĂŒr die Grundausbildung

ZwischenprĂŒfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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  1. 150 pages
  2. German
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer fĂŒr die Grundausbildung

ZwischenprĂŒfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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À propos de ce livre

Die wesentlichen Teilgebiete des EinsatzrechtsDie BroschĂŒre hilft PolizeimeisteranwĂ€rterinnen und -anwĂ€rtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei dabei, die ZwischenprĂŒfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Grundausbildung mit Erfolg abzulegen. Das Buch beschĂ€ftigt sich mit den fĂŒnf wesentlichen Teilgebieten des Einsatzrechts: PolizeirechtStrafprozessrechtStrafrechtZwangsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtEffektives WissenstrainingDie Autoren formulieren zu jedem Teilgebiet eine Vielzahl von Wissens- und ErlĂ€uterungsfragen sowie die dazugehörigen Lösungen. Nicht enthalten sind besonders schwierige Fragen, die eine Subsumtion erfordern, sowie das Definitionswissen: Diese Themen sind Gegenstand der ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen BroschĂŒren »Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung fĂŒr die Grundausbildung« und »Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen fĂŒr die Grundausbildung«. Der Wissenstrainer schließt die LĂŒcke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung.Wiederholung und VertiefungDas Lernbuch eignet sich sowohl zur laufenden Wiederholung/Vertiefung des unterrichteten Stoffes (schon zu Beginn und wĂ€hrend der Grundausbildung) als auch zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mĂŒndliche ZwischenprĂŒfung. Es erhebt nicht den Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit, behandelt aber die wesentlichen Fragestellungen.Neu in der 2. Auflage 

 des Standardwerks sind QR-Codes bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos auf dem YouTubeℱ-Kanal** »So geht Einsatzrecht!« von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos dienen der UnterstĂŒtzung des Lernprozesses und schaffen den BrĂŒckenschlag zwischen analogem und digitalem Lernen. Die Videos haben ausdrĂŒcklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern ergĂ€nzen diesen.Immer dabeiDas Format der BroschĂŒre ist bewusst kompakt gehalten: So passt die Sammlung in jede Hosen- oder Jackentasche und kann jederzeit zum Lernen genutzt werden.Optimal fĂŒr...
 PolizeimeisteranwĂ€rterinnen und PolizeimeisteranwĂ€rter des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL).** https://www.youtube.com/channel/UCg77frCU3HoKOx1cZ1JvvyQHinweis: Mit dem Anklicken dieses Links wird eine Verbindung zu Servern von Youtube aufgebaut. Dadurch wird Youtube mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihrem Nutzerkonto zuordnen. Außerdem ist es möglich, dass Youtube Cookies auf Ihrem EndgerĂ€t abspeichert. NĂ€heres dazu finden Sie in der Youtube/Google-DatenschutzerklĂ€rung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

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Est-ce que Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer fĂŒr die Grundausbildung est un PDF/ePUB en ligne ?
Oui, vous pouvez accĂ©der Ă  Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer fĂŒr die Grundausbildung par Patrick Lerm, Dominik Lambiase en format PDF et/ou ePUB ainsi qu’à d’autres livres populaires dans Law et Common Law. Nous disposons de plus d’un million d’ouvrages Ă  dĂ©couvrir dans notre catalogue.

Informations

Année
2022
ISBN
9783415071810
Édition
2
Sujet
Law
Sous-sujet
Common Law

1.Fragen zum Polizeirecht

1.1Allgemeine Fragen

Frage 1
Was versteht man unter dem Begriff VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit?

Lösung:
Der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gilt fĂŒr das gesamte Handeln der Polizei (also auch fĂŒr repressive Maßnahmen). Nach der Rechtsprechung des BVerfG[4] leitet sich der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitsgrundsatz aus dem Rechtsstaatsprinzip ab, Art. 20 III GG. Überdies auch aus dem Wesen der Grundrechte selbst. Diese dĂŒrfen nur so weit beschrĂ€nkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unbedingt erforderlich ist.
Beispiel:
Wenn eine IdentitĂ€tsfeststellung (prĂ€ventiv/repressiv) vor Ort möglich ist, darf der Betroffene aus GrĂŒnden der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit nicht mit zur Dienststelle genommen werden.

Merke:
■
Bei prĂ€ventiven Maßnahmen ergibt sich der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitsgrundsatz aus § 15 BPolG[5].
■
Bei repressiven Maßnahmen aus Art. 20 III GG.
■
FĂŒr Zwangsmaßnahmen nach dem UZwG ergibt sich dieser aus § 4 UZwG.

Frage 2
Aus welchen Elementen bzw. PrĂŒfungspunkten besteht die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit? Nennen Sie diese!

Lösung:
■
Geeignetheit
■
Erforderlichkeit
■
Angemessenheit
Frage 3
Wie muss eine AngemessenheitsprĂŒfung erfolgen (PrĂŒfungspunkt 3 der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit)!

Lösung:
Die Definition dieses PrĂŒfungspunktes lautet wie folgt:
Die Folge einer polizeilichen Maßnahme muss in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zum angestrebten Zweck stehen. Es geht hier um die GĂŒterabwĂ€gung.
Auf der einen Seite muss die Frage beantwortet werden, in welche Grundrechte des polizeilichen GegenĂŒbers man eingreift und wie intensiv man dies macht.
lerm_wissenstrainer-grundausbildung_002_abb002
Auf der anderen Seite muss man diejenigen Individual- und UniversalrechtsgĂŒter benennen, die man durch den Eingriff schĂŒtzen möchte.

Insgesamt sollte die rechte Seite schwerer wiegen als die linke. Zudem muss auch betrachtet werden, wie intensiv (Zeit? Dauer der Maßnahmen) der Rechtseingriff ist. Ebenfalls ist zu berĂŒcksichtigen, warum der Eingriff erst erforderlich ist. In der Regel setzt das polizeiliche GegenĂŒber die Ursache fĂŒr das darauffolgende polizeiliche Einschreiten.
Frage 4
Was versteht man unter dem OpportunitÀtsprinzip?

Lösung:
Das OpportunitĂ€tsprinzip im Bereich der Gefahrenabwehr besagt, dass die Behörde (BPOL) ihre Maßnahmen nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen trifft, § 16 BPolG. Es stellt sich also die Frage, ob (sog. Entschließungsermessen) und gegen wen (sog. Auswahlermessen/Adressatenregelung) vorgegangen werden soll.
Man kann den Ermessensspielraum u. a. an den Wörtern „kann“, „darf“, „ist befugt“ erkennen.
Beispiel:
§ 14 I BPolG:
Die Bundespolizei kann zur ErfĂŒllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren [
]

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zĂ€hlt zwar zur Repression; jedoch handelt die Polizei auch hier nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen, also nach dem OpportunitĂ€tsprinzip (s. § 53 OWiG).
DemgegenĂŒber steht das LegalitĂ€tsprinzip, welches besagt, dass die Polizei bei einem Straftatverdacht die Sache verfolgen muss. Die dazugehörige Frage befindet sich unter dem Punkt Strafprozessrecht, allgemeine Fragen.
Frage 5
Ordnen Sie das Polizeirecht einem Rechtsgebiet zu!

Lösung:
Das Polizeirecht ist dem Öffentlichem Recht zuzuordnen. Dieses ist vom Privatrecht abzugrenzen. Zum Öffentlichen Recht gehören auch beispielsweise das Straf- oder Steuerrecht.
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Frage 6
Nennen Sie die Bestandteile des Verwaltungsaktes i. S. d. § 35 S. 1 VwVfG!

Lösung:
lerm_wissenstrainer-grundausbildung_002_abb004

Beispiele:
■
Platz...

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