Die Stammheim-Protokolle
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Die Stammheim-Protokolle

Der Prozess gegen die erste RAF-Generation

Florian Jeßberger, Inga Schuchmann

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  1. 432 pages
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Die Stammheim-Protokolle

Der Prozess gegen die erste RAF-Generation

Florian Jeßberger, Inga Schuchmann

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Der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe zĂ€hlt zu den großen Strafverfahren des 20. Jahrhunderts. Die Hauptverhandlung fand von 1975 bis 1977 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim statt. Belegt der Prozess, dass die Bundesrepublik der Herausforderung durch den Terrorismus standhielt? Oder kann von einem fairen Verfahren keine Rede sein? Bis heute gehen die EinschĂ€tzungen darĂŒber auseinander. Hier wird zum ersten Mal eine umfassende Auswahl der unveröffentlichten Gerichtsprotokolle prĂ€sentiert. Zahlreiche Anmerkungen erlĂ€utern das Prozessgeschehen und ordnen es ein. Das Buch gewĂ€hrt damit einen unmittelbaren Einblick in einen spektakulĂ€ren Prozess, in dem der Rechtsstaat mehr als einmal auf die Probe gestellt wurdeWas hier stattfindet in diesem Verfahren, das kann man nicht anders benennen als die systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien.
Rechtsanwalt Otto Schily, 185. Verhandlungstag

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Informations

Année
2021
ISBN
9783862845057
Édition
1
Sujet
Derecho
Sous-sujet
Tribunales

1

ERÖFFNUNG DER HAUPTVERHANDLUNG

Mittwoch, 21. Mai 1975
1. Verhandlungstag

Verhandlungsprotokoll
der öffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts
Stgt.-Stammheim, 21. Mai 1975
– MehrzweckgebĂ€ude –
Beginn der Hauptverhandlung um 9.00 Uhr
2 StE (OLG Stgt.) 1/74
Anwesend:
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Prinzing
– als Vorsitzender –
Richter am OLG Dr. Foth
Richter am OLG Maier
Richter am OLG Dr. Berroth
Richter am OLG Dr. Breucker
– als beisitzende Richter –
Richter am OLG Vötsch
Richter am OLG Dr. Nerlich
Richter am OLG Meinhold
Richter am OLG Freuer
– als ErgĂ€nzungsrichter9 –
Bundesanwalt Dr. Wunder
Oberstaatsanwalt Zeis
Regierungsdirektor Widera
– Staatsanwalt Holland
– als Vertreter der Bundesanwaltschaft –
JustizsekretÀr J.
Justizassistent z. A. C.
Justizassistent z. A. S.
– als Urkundsbeamte der GeschĂ€ftsstelle –
Anwesend sind ferner die auf Seite 2 und 3 aufgefĂŒhrten Angeklagten und die auf Seite 11 genannten Verteidiger.
Strafsache gegen
1. den berufslosen Andreas Bernd Baader, geboren am 6. Mai 1943 in MĂŒnchen, ohne festen Wohnsitz, Deutscher, ledig, zur Zeit in Untersuchungshaft in der Vollzugsanstalt Stgt.-Stammheim, Pflichtverteidiger :
a) Rechtsanwalt Eberhard Schwarz, Stuttgart
b) Rechtsanwalt Siegfried Haag, Heidelberg
c) Rechtsanwalt Dieter Schnabel, Ditzingen
Wahlverteidiger:10 —
2. die Studentin Gudrun Ensslin, geboren am 15. August 1940 in BartholomĂ€, Krs. SchwĂ€bisch-GmĂŒnd, ohne festen Wohnsitz, Deutsche, ledig, zur Zeit in Untersuchungshaft in der Vollzugsanstalt Stgt.-Stammheim, Pflichtverteidiger :
a) Rechtsanwalt Ernst Eggler, Karlsruhe
b) Rechtsanwalt Otto Schily, Berlin 15
c) RechtsanwÀltin Marielouise Becker, Heidelberg
d) Rechtsanwalt Manfred KĂŒnzel, Waiblingen
Wahlverteidiger:
a) Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Degenhardt, Hamburg
3. die Journalistin Ulrike Marie Meinhof, gesch. Röhl, geboren am 7. Oktober 1934 in Oldenburg/Old., ohne festen Wohnsitz, Deutsche, geschieden, zur Zeit in Untersuchungshaft in der Vollzugsanstalt Stgt.-Stammheim,
Pflichtverteidiger :
a) Rechtsanwalt Dieter König, Stuttgart
b) Rechtsanwalt Helmut Riedel, Frankfurt
c) Rechtsanwalt Karl-Heinz Linke, Karlsruhe
Wahlverteidiger:
a) Rechtsanwalt Rainer Köncke, Hamburg
b) Rechtsanwalt Dieter Hoffmann, Berlin
4. den Diplomsoziologen Jan-Carl Stefan Raspe, geboren am 24. Juli 1944 in Seefeld / Tirol, ohne festen Wohnsitz, Deutscher, ledig, zur Zeit in Untersuchungshaft in der Vollzugsanstalt Stgt.-Stammheim, Pflichtverteidiger :
a) Rechtsanwalt Stefan Schlaegel, Esslingen
b) Rechtsanwalt von Plottnitz, Frankfurt
c) Rechtsanwalt Peter Grigat, Stuttgart
Wahlverteidiger:
a) Rechtsanwalt Laubscher, Heidelberg
wegen Mordes u. a.
VORS.: Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf zunĂ€chst vor Aufruf der Sache11 einige technische Dinge erlĂ€utern. Sie hĂ€ngen damit zusammen, daß wir, wie mit der Verteidigung besprochen, beabsichtigen, ein Wortprotokoll12 anzufertigen. Das dient dazu, daß alle Beteiligten nachher das gleiche Prozeßmaterial zur VerfĂŒgung haben. Es werden also alle GesprĂ€che und alle AusfĂŒhrungen auf Band ĂŒbernommen, die BĂ€nder werden ĂŒbertragen, werden möglichst rasch abgelichtet und verteilt. Ich hoffe, daß wir es schaffen, innerhalb von drei Tagen jedem der Prozeßbeteiligten dann die Ablichtung in die Hand zu geben. Danach sollen zwei Tage verbleiben, bis dahin mĂŒĂŸten Beanstandungen des Inhalts des Protokolls bekannt gegeben werden. Danach wĂŒrde das Band, wenn keine Beanstandungen kommen, gelöscht und erneut zu Aufnahmen verwendet.
Ich bitte um VerstĂ€ndnis, wenn ich darauf hinweise, daß die Bandaufnahme eine gewisse Sprechdisziplin erfordert. Durcheinanderreden bedeutet, daß wir kein Protokoll zustandekriegen, weil das eben nicht mehr verstĂ€ndlich ist. Daher muß ich darum bitten, was ja ohnehin dem § 240 StPO13 entspricht, jeweils sich zu Wort zu melden und abzuwarten, bis ich das Wort erteile. Ich muß also grundsĂ€tzlich z. B. erklĂ€ren, Herr Rechtsanwalt Sowieso und Sowieso, damit auch das Protokoll weiß, wer nun im Augenblick spricht. [
] Ich darf jetzt die Frage an die Herren Verteidiger stellen, ob das EinverstĂ€ndnis, ein Wortprotokoll herzustellen, nach wie vor existiert? Ich sehe keine Beanstandungen. Dann können, wenn zu den technischen Angelegenheiten keine Fragen gestellt werden sollen? Auch das scheint nicht der Fall zu sein? [
]
VORS.: Schön, damit komme ich zum Aufruf der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe. Dem Gericht sind die Angeklagten durch den Anhörungstermin vom 12. Februar 1975 persönlich bekannt. Als Verteidiger sind erschienen, ich darf der Reihe nach auffĂŒhren:
Herr Rechtsanwalt von Plottnitz, Herr Rechtsanwalt Riedel, Frau RechtsanwĂ€ltin Becker, Herr Rechtsanwalt Schily, Herr Rechtsanwalt Schwarz, Herr Rechtsanwalt Schnabel, Herr Rechtsanwalt KĂŒnzel, Herr Rechtsanwalt Grigat, Herr Rechtsanwalt Eggler, Herr Rechtsanwalt Linke, Herr Rechtsanwalt König und Herr Rechtsanwalt Schlaegel.

2

VERTEIDIGUNG I (AUSSCHLUSS)

RA VON PLOTTNITZ : Ich habe folgenden Antrag zu stellen und zwar ĂŒberreiche ich zunĂ€chst einen Schriftsatz des Kollegen Croissant vom 21. Mai 1975.
Siehe Anlage 2 b zum Protokoll
Ein Schriftsatz durch den sich der Kollege Dr. Croissant als Verteidiger fĂŒr den Herrn Raspe legitimiert. Ich habe ergĂ€nzend hierzu den Antrag zu stellen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Croissant unverzĂŒglich als Verteidiger zur Hauptverhandlung zuzulassen und ihm den Zutritt zum Sitzungssaal zu gestatten. Das ist der erste Antrag. Der zweite Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, bis sich Herr Dr. Croissant als Verteidiger von Herrn Raspe im Sitzungssaal befindet. Einen solchen Antrag brĂ€uchte man normalerweise nicht zu begrĂŒnden, da jedoch der Kollege Dr. Croissant als Verteidiger von Herrn Baader, als frĂŒherer Verteidiger von Herrn Baader, von einem Ausschlußverfahren bereits betroffen ist. Zur BegrĂŒndung, ganz kurz folgendes:
RA von Plottnitz verliest nunmehr die BegrĂŒndung aus Anlage 2 a. Anlage wird zu den Akten ĂŒbergeben. [
]
Anschließend ĂŒberreicht auch Rechtsanwalt Riedel einen Schriftsatz des Rechtsanwalts Groenewold, in dem sich dieser fĂŒr die Angeklagte Meinhof legitimiert und ebenfalls beantragt, zur Hauptverhandlung zugelassen zu werden. RechtsanwĂ€ltin Becker teilt schließlich mit, dass Entsprechendes auch fĂŒr Rechtsanwalt Ströbele in Bezug auf die Angeklagte Ensslin gelte.
VORS.: Ja. Die Bundesanwaltschaft wird Stellung nehmen wollen. Sind Sie in der Lage das sofort zu tun, oder wollen Sie zuerst die SchriftsÀtze einsehen.
BA DR. WUNDER: Ich möchte gleich Stellung nehmen. [
]
RA VON PLOTTNITZ: Herr Vorsitzender, wir hatten beantragt, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, bis den Kollegen, die sich als Verteidiger soeben legitimiert haben, Zutritt zum Sitzungssaal gestattet worden ist.
VORS.: Ja.
RA VON PLOTTNITZ: Wir meinen das also die, daß auch nicht eine Sekunde gewartet werden darf, was den Zutritt dieser Kollegen angeht. Die Kollegen haben bereits Anspruch darauf, zu hören und Stellung zu nehmen, zu dem was die Bundesanwaltschaft jetzt zu sagen gedenkt. Also ich beantrage ausdrĂŒcklich nochmal die Hauptverhandlung jetzt kurz zu unterbrechen, bis sich diese Kollegen im Sitzungssaal befinden. Die Kollegen haben, genauso wie die Mandanten, fĂŒr die sie sich legitimiert haben, hierauf einen unmittelbaren prozessualen Anspruch.14 [
]
RA SCHILY: Wenn sich ein Verteidiger meldet, liegt eine Vollmacht vor in einem, dann hat er das Recht zum Auftritt in der Verhandlung. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann weiß ich, dann machen wir den Laden zu.
VORS.: Das sind ausgeschlossene RechtsanwÀlte, die hier alle benannt werden, das macht wohl die Sache etwas anders, als so wie sich 

RA SCHILY: Aber Herr Vorsitzender, ich wĂŒĂŸte nicht, daß z. B. der Kollege Dr. Croissant fĂŒr Herrn Raspe ausgeschlossen ist. Wenn Sie mir einen solchen Beschluß vorlegen, bitteschön. Den kenn’ ich nicht. Aber vielleicht haben Sie so einen Beschluß, ich weiß es nicht, ich kenn’ ihn nicht.
VORS.: Ich auch nicht.
RA SCHILY: Ja ja, dann muß er doch in den Saal, das ist doch ganz selbstverstĂ€ndlich.
VORS.: Herr Rechtsanwalt Riedel.
RA RIEDEL: Herr Vorsitzender, ich habe einen Antrag gestellt, ebenso wie der Kollege von Plottnitz und die Mitverteidigerin Becker und bevor das Gericht erwÀgt, die Vorschriften des § 138 [StPO] folgen...

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