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Allgemeines Verwaltungsrecht für Dummies
Arno Scherzberg
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Allgemeines Verwaltungsrecht für Dummies
Arno Scherzberg
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Bürger sollten es wissen, Studenten der Politik- und Wirtschaftswissenschaften und Auszubildende im öffentlichen Dienst müssen es wissen: wie die öffentliche Verwaltung aufgebaut ist und nach welchen Regeln sie arbeitet. Arno Scherzberg gibt Ihnen in diesem Buch eine wunderbar strukturierte Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht, dessen Rechtsquellen und Begrifflichkeiten. Beispiele bringen Leben in die ansonsten etwas trockene Materie und veranschaulichen Entscheidungsprozesse und Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung und die Rechte, die Ihnen als Bürger zustehen.
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Teil VI
Die öffentliche Verwaltung wird aktiv
Kapitel 15
Wann Behörden tätig werden dürfen
Will sich der Mitarbeiter einer Behörde einer bestimmten Angelegenheit widmen, muss er sich zunächst vergewissern, ob er in dieser Sache überhaupt tätig werden darf. Dazu muss er seine Zuständigkeit und die Reichweite seiner Handlungsbefugnis prüfen. Gelegentlich ist in diesem Zusammenhang auch von Aufgaben und Kompetenzen die Rede.
Kleines Einmaleins der Behördenbegriffe
Die folgenden vier Grundbegriffe sollten Sie unbedingt kennen.
Zuständigkeit
Auch in Behörden ist es von Vorteil, wenn klar geregelt ist, wer was zu tun hat.
Einschlägig sind also zum Beispiel die Gewerbeordnung, die Bauordnung oder das Ordnungsbehördengesetz (gelegentlich unter Hinzuziehung von Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften, die zu ihrer Ausfüllung erlassen worden sind, mehr dazu in Kapitel 7). Die Begriffe Verwaltungsträger und Behörde finden Sie in Kapitel 4 näher erörtert.
Eine präzise Regelung der Zuständigkeit hat für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung mehrere Funktionen. Sie stellt sicher, dass
Die Verbandszuständigkeit
Als Verbandszuständigkeit wird die Zuweisung einer Aufgabe an einen Verwaltungsträger (vornehmlich also an Bund und Länder, Kreise und Gemeinden) bezeichnet. Eine Behörde darf naturgemäß nur innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Verwaltungsträgers, dem sie angehört, tätig werden.
Die sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit bezeichnet die Zuweisung eines Tätigkeitsbereichs an ein bestimmtes Organ beziehungsweise eine Behörde des Verwaltungsträgers. Sie regelt also etwa die Frage, welche Behörde für die Schulaufsicht und welche für die Lebensmittelkontrolle zuständig ist. Man spricht hier auch von der Zuweisung einer Aufgabe.
Die Zuweisung einer Aufgabe erlaubt es der Behörde zunächst nur, sich überhaupt mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen.
Die örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit grenzt den räumlichen Tätigkeitsbereich der Behörden voneinander ab. Die Zuständigkeitsbezirke werden entweder vom Landesgesetzgeber oder nach gesetzlicher Ermächtigung von der Landesregierung festgelegt. § 3 VwVfG enthält zusätzlich allgemeine Aussagen über die örtliche Zuständigkeit.
Die instanzielle Zuständigkeit
Die instanzielle Zuständigkeit betrifft die Verteilung der Zuständigkeit in einem mehrstufig gegliederten Behördenaufbau. Wie Sie in Kapitel 4 erfahren haben, ist die Verwaltung in den meisten Bundesländern dreistufig aufgebaut und besteht aus unteren Verwaltungsbehörden, einer oder mehreren Mittelbehörden und verschiedenen oberst...