Steuerlehre für Dummies
eBook - ePub

Steuerlehre für Dummies

Nikola Fee Budilov-Nettelmann

Condividi libro
  1. German
  2. ePUB (disponibile sull'app)
  3. Disponibile su iOS e Android
eBook - ePub

Steuerlehre für Dummies

Nikola Fee Budilov-Nettelmann

Dettagli del libro
Anteprima del libro
Indice dei contenuti
Citazioni

Informazioni sul libro

Studieren Sie in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und müssen deshalb die Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre beherrschen? Dieses Buch erklärt Ihnen steuerrechtliche Grundprinzipien und stellt Ihnen die Steuerarten vor, die für Wirtschaftswissenschaftler relevant sind: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Anschauliche Beispiele bringen Leben in das Thema, und Sie werden sehen: Steuerlehre kann richtig spannend sein!

Domande frequenti

Come faccio ad annullare l'abbonamento?
È semplicissimo: basta accedere alla sezione Account nelle Impostazioni e cliccare su "Annulla abbonamento". Dopo la cancellazione, l'abbonamento rimarrà attivo per il periodo rimanente già pagato. Per maggiori informazioni, clicca qui
È possibile scaricare libri? Se sì, come?
Al momento è possibile scaricare tramite l'app tutti i nostri libri ePub mobile-friendly. Anche la maggior parte dei nostri PDF è scaricabile e stiamo lavorando per rendere disponibile quanto prima il download di tutti gli altri file. Per maggiori informazioni, clicca qui
Che differenza c'è tra i piani?
Entrambi i piani ti danno accesso illimitato alla libreria e a tutte le funzionalità di Perlego. Le uniche differenze sono il prezzo e il periodo di abbonamento: con il piano annuale risparmierai circa il 30% rispetto a 12 rate con quello mensile.
Cos'è Perlego?
Perlego è un servizio di abbonamento a testi accademici, che ti permette di accedere a un'intera libreria online a un prezzo inferiore rispetto a quello che pagheresti per acquistare un singolo libro al mese. Con oltre 1 milione di testi suddivisi in più di 1.000 categorie, troverai sicuramente ciò che fa per te! Per maggiori informazioni, clicca qui.
Perlego supporta la sintesi vocale?
Cerca l'icona Sintesi vocale nel prossimo libro che leggerai per verificare se è possibile riprodurre l'audio. Questo strumento permette di leggere il testo a voce alta, evidenziandolo man mano che la lettura procede. Puoi aumentare o diminuire la velocità della sintesi vocale, oppure sospendere la riproduzione. Per maggiori informazioni, clicca qui.
Steuerlehre für Dummies è disponibile online in formato PDF/ePub?
Sì, puoi accedere a Steuerlehre für Dummies di Nikola Fee Budilov-Nettelmann in formato PDF e/o ePub, così come ad altri libri molto apprezzati nelle sezioni relative a Derecho e Teoría y práctica del derecho. Scopri oltre 1 milione di libri disponibili nel nostro catalogo.

Informazioni

Editore
Wiley-VCH
Anno
2021
ISBN
9783527805891
Edizione
1
Argomento
Derecho
Teil II

Die Besteuerung natürlicher Personen: Die Einkommensteuer

image
Kapitel 5

Überblick und Wegweiser

IN DIESEM KAPITEL
  • Einkommensteuer kurz gefasst
  • Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer
  • Vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer
Sie erinnern sich an unser Beispiel von Paul und Bettina aus Kapitel 1? Paul ist gewerblich tätig, Bettina Arbeitnehmerin, und nun möchten die beiden wissen, wie hoch die Einkommensteuer ist, die sie für ein bestimmtes Jahr (einen bestimmten Veranlagungszeitraum, VAZ) zu zahlen haben. Die Einkommensteuer ist allerdings eine ziemlich komplexe Angelegenheit! Um Lebenssachverhalte in eine Berechnung der Einkommensteuer umzuwandeln, müssen Sie die Gesetze lesen, verstehen und anwenden. Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick und ein paar »Wegweiser« an die Hand, wie Sie dieses schwierige Unterfangen angehen können.

Einkommensteuer kurz gefasst

Kurz zusammengefasst sind die wichtigsten Charakteristika der Einkommensteuer folgende:
  • Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer (die Steuerpflicht bezieht sich auf eine natürliche Person).
  • Sie gehört zu den Ertragsteuern (Besteuerung des wirtschaftlichen Vermögenszuwachses).
  • Es ist eine Jahressteuer: Die Einkommensteuer erfasst nicht das Totaleinkommen einer natürlichen Person am Lebensende, sondern periodisch und sukzessiv das Jahreseinkommen. Das bedeutet: Sie müssen jedes Jahr Ihr Einkommen besteuern.
  • Sie ist eine Veranlagungsteuer: Die Einkommensteuer wird regelmäßig nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) in einem förmlichen Verfahren (Veranlagungsverfahren) ermittelt. Damit ist gemeint, dass der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und vom Finanzamt einen Steuerbescheid erhält. Vom Grundsatz der Veranlagung gibt es Ausnahmen: Bei Kapitalvermögen und Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit wird die Steuer bei Auszahlung von der auszahlenden Stelle einbehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abgeführt (dies nennt man dann Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer).
  • Sie ist eine direkte Steuer: Bei der Einkommensteuer sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch.
  • Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die natürliche Person, Steuerobjekt ist das durch eine Erwerbstätigkeit am Markt erzielte Einkommen. Der Steuertarif ist progressiv ausgestaltet. Die Einkommensteuer orientiert sich am Leistungsfähigkeitsprinzip.
  • Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Es wird vor allem durch die Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) ergänzt. Die Finanzverwaltung hat Einkommensteuerrichtlinien (EStR) und Einkommensteuerhinweise (EStH) als Verwaltungsanweisungen erlassen. Zudem gibt es auch noch verschiedene Erlasse (Schreiben des Bundesministers der Finanzen, sogenannte BMF-Schreiben).
  • Die Einkommensteuer ist die aufkommensstärkste Steuer und macht fast 40 % der gesamten Steuereinnahmen aus. Diese Steuereinnahmen teilen sich Bund, Länder und Gemeinden (Gemeinschaftsteuer).

Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer

Vereinfacht gesagt geht es bei der Einkommensteuer darum, wer auf was wie viel Einkommensteuer zahlt. Im Studium bearbeiten Sie dazu Fälle und Übungen, die »Lebenssachverhalte« möglichst realitätsnah abbilden. Einen ersten Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuer gibt Ihnen das Schema in Abbildung 5.1.
Die Berechnungen bewegen sich im Bereich der Grundrechenarten. Der Grundgedanke ist hierbei recht einfach:
  • Einkommenstatbestände, die steuerlich relevant sind, werden addiert.
  • Ausgaben, die steuerlich berücksichtigungsfähig sind, werden subtrahiert.
Klingt doch eigentlich einfach, oder? Die Crux liegt hierbei, wie so häufig im Leben, im Detail. Berechnungsschritte müssen geordnet werden, bestimmte Zwischengrößen (Fachbegriffe!) sind von besonderer steuerlicher Relevanz. Sie müssen deshalb eine bestimmte Vorgehensweise zwingend einhalten.
image
Abbildung 5.1: (Vereinfachtes) Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer

Vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer

Damit Sie eine erste Orientierung bekommen, schauen wir uns die einkommensteuerliche Situation von Bettina (Kapitel 1) etwas genauer an. Wie kommt man bei ihr vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer?
images
Bettina ist Arbeitnehmerin und hat Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von 29.000 €. Bettinas Arbeitgeber hat Lohnsteuer in Höhe von 3.700 € einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Aus dem von der Tante geerbten Mietobjekt erzielt Bettina Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 18.200 €. Außerdem hat sie Zinserträge in Höhe von 600 €. Bettina hat Vorauszahlungen in Höhe von 4.000 € an das Finanzamt gezahlt. Sie kann Sonderausgaben (z.B. Beiträge zur Sozialversicherung) in Höhe von 3.000 € geltend machen. Wie hoch ist Bettinas Einkommensteuer? Welchen Betrag muss sie an das Finanzamt zahlen?
Lösung: Aus den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung lässt sich eine Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG) in Höhe von 47.200 € bilden. Nach Abzug der Sonderausgaben ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) in Höhe von 44.200 €. Die (tarifliche) Einkommensteuer (§ 32a EStG) beträgt 9.950 €. Sie wird im ESt-Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Die Lohnsteuer und die Vorauszahlungen werden auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 EStG). Bettina muss noch 2.250 € an das Finanzamt zahlen (einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, siehe Kapitel 4).
Möglicherweise wirft die Lösung einige Fragen bei Ihnen auf (z.B. die Frage, warum die Zinserträge in der Berechnung nicht auftauchen oder wie man auf die tarifliche Einkommensteuer kommt)! Die einzelnen Berechnungsschritte werden Sie sich im Laufe der kommenden Kapitel erarbeiten.
Der »Fahrplan« ist dabei wie folgt:
  • Ist die genannte Person persönlich einkommensteuerpflichtig?
    Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen mit den von ihnen erzielten Einkünften. In Kapitel 6 lernen Sie die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht kennen.
  • Welche Einkunftsarten liegen vor?
    Das EStG definiert sieben Einkommensgruppen, die auch als »Einkunftsarten« bezeichnet werden. Ein Lebenssachverhalt muss also zunächst einer dieser Einkunftsarten zugeordnet werden. Bei einer Person können aber durchaus mehrere Einkunftsarten (wie bei Bettina) vorliegen, die es aufzuspüren gilt. Kapitel 7 und 8 führen Sie in die entsprechenden Einzelheiten ein.
  • Wie sind die Einkünfte aus den genannten Einkunftsarten zu ermitteln?
    Damit kommen wir zu den ersten Berechn...

Indice dei contenuti