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Steuerlehre für Dummies
Nikola Fee Budilov-Nettelmann
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Steuerlehre für Dummies
Nikola Fee Budilov-Nettelmann
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Studieren Sie in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und müssen deshalb die Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre beherrschen? Dieses Buch erklärt Ihnen steuerrechtliche Grundprinzipien und stellt Ihnen die Steuerarten vor, die für Wirtschaftswissenschaftler relevant sind: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Anschauliche Beispiele bringen Leben in das Thema, und Sie werden sehen: Steuerlehre kann richtig spannend sein!
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Teil II
Die Besteuerung natürlicher Personen: Die Einkommensteuer
Kapitel 5
Überblick und Wegweiser
IN DIESEM KAPITEL
- Einkommensteuer kurz gefasst
- Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer
- Vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer
Sie erinnern sich an unser Beispiel von Paul und Bettina aus Kapitel 1? Paul ist gewerblich tätig, Bettina Arbeitnehmerin, und nun möchten die beiden wissen, wie hoch die Einkommensteuer ist, die sie für ein bestimmtes Jahr (einen bestimmten Veranlagungszeitraum, VAZ) zu zahlen haben. Die Einkommensteuer ist allerdings eine ziemlich komplexe Angelegenheit! Um Lebenssachverhalte in eine Berechnung der Einkommensteuer umzuwandeln, müssen Sie die Gesetze lesen, verstehen und anwenden. Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick und ein paar »Wegweiser« an die Hand, wie Sie dieses schwierige Unterfangen angehen können.
Einkommensteuer kurz gefasst
Kurz zusammengefasst sind die wichtigsten Charakteristika der Einkommensteuer folgende:
- Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer (die Steuerpflicht bezieht sich auf eine natürliche Person).
- Sie gehört zu den Ertragsteuern (Besteuerung des wirtschaftlichen Vermögenszuwachses).
- Es ist eine Jahressteuer: Die Einkommensteuer erfasst nicht das Totaleinkommen einer natürlichen Person am Lebensende, sondern periodisch und sukzessiv das Jahreseinkommen. Das bedeutet: Sie müssen jedes Jahr Ihr Einkommen besteuern.
- Sie ist eine Veranlagungsteuer: Die Einkommensteuer wird regelmäßig nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) in einem förmlichen Verfahren (Veranlagungsverfahren) ermittelt. Damit ist gemeint, dass der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und vom Finanzamt einen Steuerbescheid erhält. Vom Grundsatz der Veranlagung gibt es Ausnahmen: Bei Kapitalvermögen und Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit wird die Steuer bei Auszahlung von der auszahlenden Stelle einbehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abgeführt (dies nennt man dann Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer).
- Sie ist eine direkte Steuer: Bei der Einkommensteuer sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch.
- Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die natürliche Person, Steuerobjekt ist das durch eine Erwerbstätigkeit am Markt erzielte Einkommen. Der Steuertarif ist progressiv ausgestaltet. Die Einkommensteuer orientiert sich am Leistungsfähigkeitsprinzip.
- Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Es wird vor allem durch die Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) ergänzt. Die Finanzverwaltung hat Einkommensteuerrichtlinien (EStR) und Einkommensteuerhinweise (EStH) als Verwaltungsanweisungen erlassen. Zudem gibt es auch noch verschiedene Erlasse (Schreiben des Bundesministers der Finanzen, sogenannte BMF-Schreiben).
- Die Einkommensteuer ist die aufkommensstärkste Steuer und macht fast 40 % der gesamten Steuereinnahmen aus. Diese Steuereinnahmen teilen sich Bund, Länder und Gemeinden (Gemeinschaftsteuer).
Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer
Vereinfacht gesagt geht es bei der Einkommensteuer darum, wer auf was wie viel Einkommensteuer zahlt. Im Studium bearbeiten Sie dazu Fälle und Übungen, die »Lebenssachverhalte« möglichst realitätsnah abbilden. Einen ersten Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuer gibt Ihnen das Schema in Abbildung 5.1.
Die Berechnungen bewegen sich im Bereich der Grundrechenarten. Der Grundgedanke ist hierbei recht einfach:
- Einkommenstatbestände, die steuerlich relevant sind, werden addiert.
- Ausgaben, die steuerlich berücksichtigungsfähig sind, werden subtrahiert.
Klingt doch eigentlich einfach, oder? Die Crux liegt hierbei, wie so häufig im Leben, im Detail. Berechnungsschritte müssen geordnet werden, bestimmte Zwischengrößen (Fachbegriffe!) sind von besonderer steuerlicher Relevanz. Sie müssen deshalb eine bestimmte Vorgehensweise zwingend einhalten.
Vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer
Damit Sie eine erste Orientierung bekommen, schauen wir uns die einkommensteuerliche Situation von Bettina (Kapitel 1) etwas genauer an. Wie kommt man bei ihr vom Lebenssachverhalt zur Einkommensteuer?
Lösung: Aus den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung lässt sich eine Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG) in Höhe von 47.200 € bilden. Nach Abzug der Sonderausgaben ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) in Höhe von 44.200 €. Die (tarifliche) Einkommensteuer (§ 32a EStG) beträgt 9.950 €. Sie wird im ESt-Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Die Lohnsteuer und die Vorauszahlungen werden auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 EStG). Bettina muss noch 2.250 € an das Finanzamt zahlen (einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, siehe Kapitel 4).
Möglicherweise wirft die Lösung einige Fragen bei Ihnen auf (z.B. die Frage, warum die Zinserträge in der Berechnung nicht auftauchen oder wie man auf die tarifliche Einkommensteuer kommt)! Die einzelnen Berechnungsschritte werden Sie sich im Laufe der kommenden Kapitel erarbeiten.
Der »Fahrplan« ist dabei wie folgt:
- Ist die genannte Person persönlich einkommensteuerpflichtig? Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen mit den von ihnen erzielten Einkünften. In Kapitel 6 lernen Sie die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht kennen.
- Welche Einkunftsarten liegen vor? Das EStG definiert sieben Einkommensgruppen, die auch als »Einkunftsarten« bezeichnet werden. Ein Lebenssachverhalt muss also zunächst einer dieser Einkunftsarten zugeordnet werden. Bei einer Person können aber durchaus mehrere Einkunftsarten (wie bei Bettina) vorliegen, die es aufzuspüren gilt. Kapitel 7 und 8 führen Sie in die entsprechenden Einzelheiten ein.
- Wie sind die Einkünfte aus den genannten Einkunftsarten zu ermitteln? Damit kommen wir zu den ersten Berechn...